Herzlich Willkommen
Wir begrüßen Sie auf unserer Webseite des Vereins Tagesmütter- und Väter Frankfurt (Oder) e. V.
Neu: Offener Stammtisch für alle Bürger und Bürgerinnen von Frankfurt (Oder)
am 15.04.2013
am 12.08.2013
am 14.10.2013
Sie sind herzlich eingeladen!
Themen: Der Verein stellt sich vor, "Ich suche eine Tagesmutter", "Wie werde ich Tagesmutter", "Wie melde ich mein Kind bei einer Tagesmutter an"
Ort: Haus der Begegnung Frankfurt (Oder)
Ansprechpartnerin Frau Hiekel, Telefon: 0335/4001909
Frau Mai 0335/2849530
Kann ich mir eine Tagesmutter leisten?
Wir der Verein der "Tagesmütter und Väter"sagen "Ja"
Ihnen liebe Eltern wird in Frankfurt/Oder, das Wunsch und Wahlrecht eingeräumt.
Sie können sich zwischen einer Kindertagespflegestelle und einer Kindertagesstätte für Ihre Kinderbetreuung entscheiden.
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine Betreuungsmöglichkeit vorrangig für Kinder unter drei Jahren. Eine Betreuung über das dritte Lebensjahr hinaus ist möglich, z. B. wenn die Kindertagesstätte die ungünstigen Arbeitszeiten der Eltern nicht abdecken kann (Schichtarbeit, Tätigkeit im Einzelhandel usw.), das Kind aufgrund von gesundheitlichen oder entwicklungsbedingten Problemen nicht in einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte gehen kann oder wenn Eltern die Tagespflege für ihr Kind wünschen. Ergänzend zur Schule können auch Grundschulkinder in der Tagespflege betreut werden.
Die Kindertagespflege kann über das Jugendamt vermittelt und öffentlich gefördert werden. Die Eltern bezahlen dann nur den ihrem Einkommen entsprechenden Kostenbeitrag. Sie kann auch privat vereinbart werden. Die Eltern müssen dann für den gesamten Betreuungsbetrag selbst aufkommen. In manchen Bundesländern können die Eltern auch einen Zuschuss zur Finanzierung der Tagespflege beantragen.
Eine spezielle Förderung von Kindern als Unterstützung von Familien bei Krisen zur Vermeidung von Fremdunterbringung bietet die Kindertagespflege im Rahmen der Hilfe zur Erziehung.
Die rechtlichen Bedingungen der Kindertagespflege sind in Deutschland regional unterschiedlich, da die Ausführung der Kindertagespflege in Landesgesetzen und Durchführungsvorschriften geregelt wird.
Die Förderung von Kindern in Tagespflege gehört in Brandenburg zu den Angeboten des Jugendamtes oder der Gemeinde bzw. des Amtes. Kinder bis zu drei Jahren haben nach dem Kita-Gesetz (Stand: Juli 2003) dann einen Rechtsanspruch auf öffentlich geförderte Betreuung, wenn die familiäre Situation (insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf) dies erforderlich macht. Die Vermittlung und Eignungsfeststellung erfolgt durch das Jugendamt oder die Gemeinde bzw. das Amt.
Mit einer Mindestbetreuungszeit von sechs Stunden gilt der Rechtsanspruch für Kinder bis zur Einschulung in der Regel als erfüllt. Längere Betreuungszeiten sind zu gewährleisten, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erfordert. Hierbei spielen der zeitliche Umfang der Berufstätigkeit der Eltern, deren Aus- und Fortbildung oder Erwerbssuche eine Rolle.
Die Eltern, die keinen Anspruch auf einen öffentlich geförderten Tagespflegeplatz haben, können sich selbst um einen Tagespflegeplatz bemühen und die Kindertagespflege privat vereinbaren.
In jedem Fall muss die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt haben.
Wichtig:
Steupflicht ab 2009